☝️Trinkwasser ist NICHT das bestkontrollierteste Lebensmittel☝️

Urteil 18 O 178/19 vom 07.12.2020

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☝️Das Landgericht Hannover hat in seinem Urteil: 18 O 178/19 vom 07.12.2020 die Aussage „Trinkwasser ist das bestkontrollierte Lebensmittel“ ausführlich geprüft und detailliert begutachtet.

Das Gericht befindet die Aussage für irreführend und hat es untersagt, mit diesem Hinweis zukünftig zu werben.

Bei der Beurteilung der wiederholt von Wasserversorgern, Stiftung Warentest, ÖKO-TEST und den Medien genutzten Werbebehauptung zur positiven Abgrenzung des Leitungswassers, kommt das Gericht zu folgenden unzweideutigen Aussagen: Die Äußerung „Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel“ stellt eine Werbebehauptung dar.

Der Wasserversorger hebt sein Produkt „über das aller anderer Wettbewerber unter einseitiger Hervorhebung positiver Aspekte und verschweigt dabei wesentliche Nachteile.“

Mit der einseitig positiven Darstellung durch den Wasserversorger „wird damit eine trügerische Sicherheit auf Seiten des Abnehmers suggeriert, er könne sich bedingungslos auf die Qualität des abgenommenen Leitungswassers verlassen.“

Tatsächlich ist laut Ansicht des Gerichtes diese kommunizierte „Qualität aber an der klassischen Entnahmestelle im Haushalt nicht gewährleistet, weil die Reinheit der Hausleitungen nach dem Übergabepunkt nicht mehr dem Verantwortungsbereich der Wasserversorger unterliegen und ggf. auch Verunreinigungen im öffentlichen Leitungsnetz nicht völlig ausgeschlossen sind.“


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